Energieeffizienz und CO2-Einsparung

Landwirtschaft und Gartenbau – Bringen Sie Klarheit in Ihre Energiekosten!

Wer oder was verursacht die hohen Energiekosten auf Ihrem Betrieb? 

Pumpen, Lüfter, Leuchtstoffröhren, Heizstrahler, meist vor vielen Jahren installiert, verbrauchen Jahr für Jahr einige tausend Kilowattstunden Strom. In vielen Fällen ist es unklar, welche Verbraucher die Kosten maßgeblich verursachen. 

Nutzen Sie das Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energie­effizienz und der CO2-Einsparung in der Landwirtschaft und im Gartenbau

  • Förderung über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
  • Die Förderung richtet sich an Betriebe in der landwirtschaftlichen Primärproduktion

Unsere Leistungen für Sie:

Betriebliches CO2-Einsparkonzept

  • Wir analysieren den Ist- und Soll- Zustand des Energieverbrauchs und erarbeiten unter ökonomischen Gesichtspunkten Ihr betriebsindividuelles CO2-Einsparkonzept
  • Wir unterstützen Sie bei der Stellung des Förderantrages. Sie erhalten einen Zuschuss von 80 % der Netto-Beratungskosten
  • Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung auf Investitionsförderung

Fördermöglichkeiten

1. Modernisierung durch Einzelmaßnahmen

  • Förderung durch Zuschüsse von bis zu 30 % der Umrüstungskosten bei einer Mindestinvestition von 3.000 €
  • Ersatz- bzw. Umrüstung von einzelnen Anlagen oder Aggregaten durch hocheffiziente, am Markt verfügbare Anlagen und Aggregate
  • Gefördert werden: Energieeffiziente Elektromotoren und Antriebe, Vorkühlung, Reifenregeldruckanlagen, etc.

Folgende Fördergegenstände sind nach Nr. 3.1.1-3.1.3 der o. g. Richtlinie bis zu einer Höhe von 30 % des Netto-Investitionsvolumens förderfähig, sofern eine CO2-Minderung erzielt wird. Das anerkannte Netto-Investitionsvolumen pro Antrag muss dabei mindestens 3.000 Euro betragen. 

  •  Pumpen
  • Ventilatoren
  • Motoren
  • Energiespeicher (elektrisch und thermisch)
  • Energieschirme
  • Wärmetauscher
  • Reifendruckregelanlagen

Bei den Fördergegenständen nach 3.1.4 beträgt die maximale Zuwendung für Einzelmaßnahmen 20 %. Hier muss das anerkannte Netto-Investitionsvolumen bei Neuanschaffung bei mindestens 16.000 Euro (reiner Anschaffungspreis) und bei Umrüstung bei mindestens 5.000 Euro liegen. Dazu zählen folgende Fördergegenstände: 

  • Elektrisch betriebene Landmaschinen
  • Futter- oder Mistschieber

 

2. CO²-Einsparinvestitionen nach Energieberatung  

Förderung investiver Maßnahmen ab einem Netto-Investitionsvolumen von mindestens 12.000 Euro 

Förderquote von bis zu 50 % der Investitionsausgaben 

Beispiele: 

  • Kälteanlagen
  • LED-Beleuchtung
  • Systeme zur Assimilationsbelichtung
  • (Agri-)Photovoltaikanlagen
  • Kleinwindanlagen
  • Wärmeerzeuger zur Umwandlung von Biomasse
  • Wärmepumpen
  • Geothermische Anlagen
  • Maßnahmen zur Ab- und Fernwärmenutzung
  • Mehrfachabdeckung bei Neubauten
  • Energieschirme bei Neubauten

Das Mindest-Netto-Investitionsvolumen beträgt 12.000 Euro. Die maximale Förderquote für investive Maßnahmen nach Nummer 3.2 beträgt 40 % oder 50 % sofern zur Deckung der Energieversorgung des Investitionsgutes überwiegend im Unternehmen regenerativ erzeugte Energie oder Abwärme genutzt wird, oder die Maßnahme bauartbedingt die erforderliche im Unternehmen regenerativ erzeugte Eigenenergie oder Abwärme selbst speichern kann. Ebenfalls 50 % bei neuen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Eigen-Energien 

Die maximale Zuwendung nach Nummer 3.2 ist auf einen Betrag von 900 Euro für mittlere Unternehmen und 1.200 Euro für kleine und kleinste Unternehmen pro jährlich eingesparte Tonne CO2 begrenzt (Fördereffizienz).   

Für Photovoltaik- und Windkraftanlagen wird die maximale Fördereffizienz auf 1.125 bzw. 1500 Euro pro jährlich eingesparter Tonne CO² angehoben.  

 

Team Kiel

Dr. Dietrich Clemens

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Gerrit Hansen

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Mathias Sauß

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