Hierbei klären wir die grundsätzliche Fragestellung der Beratungsthematik sowie die grundsätzlichen Förderungsmöglichkeiten in den Bereichen
- Unternehmensgründung
- Unternehmenserweiterung
- Sanierung oder Umstrukturierung
- Unternehmensnachfolge
In diesem Schritt schaffen wir in unseren interdisziplinären Beraterteams eine entsprechende Datengrundlage. Diese besteht ais Unterlagen des Rechnungswesens. Darlehens-verträge und sonstige wesentliche Verträge werden später hinzugezogen. Der Mandant versichert uns dabei die Vollständigkeit und Richtigkeit der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Im Bedarfsfall erfolgt die Vorstellung bei einem Regionalpartner (z.B. KfW-Bank) zur Abstimmung von Beratungsprodukten und- Programmen.
Im Zweiten Schritt sichten wir vorab das bereitgestellte Datenmaterial. Im Bürostudium folgt dann die Aufarbeitung gefolgt von einem längeren Gesprächstermin vor Ort oder in unseren Räumlichkeiten.
Beispielsweise im Falle einer Erweiterungsinvestition erfolgt nach einer Betriebsbesichtigung eine umfangreiche Erläuterung des Vorhabens. Hierbei muss das Vorhaben im Hinblick auf die Marktfähigkeit, auf die Stärken und Schwächen des Unternehmens sowie der Chancen und Risiken des Unternehmensumfeldes überprüft werden.
Die buchhalterischen Ausgangsdaten werden in einem großen Planungsmodul erfasst. Hierauf folgt mit dem zuständigen Vertreter des Unternehmens, in der Regel dem Geschäftsführer, eine dezidierte, unterjährige Planungs-rechnung im Bereich der Finanz- und Erfolgswirtschaft. Als nächstes wählen wir entsprechende Finanzierungsprodukte aus, die sich aus Zuschüssen, Eigenmittel und Darlehen zusammensetzen können.
Wichtig ist auch hier die Mitarbeit des Unternehmens. Nur das Unternehmen trägt das Know how der inneren und äußeren Unternehmensumstände. Die rechtlichen Konsequenzen sowie die bereitgestellten Darlehens- und sonstigen, wesentlichen Verträge haben wir zuvor mit unseren Netzwerkpartnern, bestehend aus Juristen, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, gründlich untersucht. Auch die Netzwerkpartner des Mandanten (Steuerberater, Rechts-anwälte) werden in die gemeinsamen Planungen ein-bezogen. Der Zeitraum für diesen Schritt kann je nach Komplexität bis zu zwei Wochen umfassen.
Im dritten Schritt begleiten wir unsere Mandanten zu den Gesprächen mit den Finanzierungsinstituten bei denen wir das konkrete und ausgearbeitete Vorhaben vorstellen. Das Konzept für die Hausbank erfolgt je nach Situation in kleinem Rahmen als Vorhab-Entwurf oder entsprechend als ausgearbeitete Präsentation.
In Fällen von Unternehmensbewertungen im Rahmen von Nachfolgeberatungen oder in Form von Sanierungsberatung werden die inhaltlichen Vorgaben des Instituts für Wirtschaftsprüfer (IDW) beachtet.