Beratungsablauf

Ansprechpartner

Christoph Refrath

Christoph Refrath

t. 0431.5936-364

Transparenz ist uns wichtig. Gerne machen wir Sie nachfolgend mit dem Ablauf unserer Beratungsgespräche vertraut.

Leistung und Kommunikation

Werbung und Akquise

Unsere Mandanten kommen über unsere Homepage im Internet oder durch Weiterempfehlungen zu uns. Darüber hinaus verweisen andere Steuerberater oder Banken gerne an uns.

Nach erstem telefonischen Kontakt mit uns und einem Überblick über die Problemstellung erfolgt ein persönliches Gespräch in unseren Räumlichkeiten oder auch, wenn es die Umstände erfordern, gerne vor Ort. Bei der gewerblichen Beratung ist das erste Gespräch immer kostenfrei.

Bedarfsermittlung und Durchführung

Hierbei klären wir die grundsätzliche Fragestellung der Beratungsthematik sowie die grundsätzlichen Förderungsmöglichkeiten in den Bereichen

  • Unternehmensgründung
  • Unternehmenserweiterung
  • Sanierung oder Umstrukturierung
  • Unternehmensnachfolge

In diesem Schritt schaffen wir in unseren interdisziplinären Beraterteams eine entsprechende Datengrundlage. Diese besteht ais Unterlagen des Rechnungswesens. Darlehens-verträge und sonstige wesentliche Verträge werden später hinzugezogen. Der Mandant versichert uns dabei die Vollständigkeit und Richtigkeit der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen.

Im Bedarfsfall erfolgt die Vorstellung bei einem Regionalpartner (z.B. KfW-Bank) zur Abstimmung von Beratungsprodukten und- Programmen.

Im Zweiten Schritt sichten wir vorab das bereitgestellte Datenmaterial. Im Bürostudium folgt dann die Aufarbeitung gefolgt von einem längeren Gesprächstermin vor Ort oder in unseren Räumlichkeiten.

Beispielsweise im Falle einer Erweiterungsinvestition erfolgt nach einer Betriebsbesichtigung eine umfangreiche Erläuterung des Vorhabens. Hierbei muss das Vorhaben im Hinblick auf die Marktfähigkeit, auf die Stärken und Schwächen des Unternehmens sowie der Chancen und Risiken des Unternehmensumfeldes überprüft werden.

Die buchhalterischen Ausgangsdaten werden in einem großen Planungsmodul erfasst. Hierauf folgt mit dem zuständigen Vertreter des Unternehmens, in der Regel dem Geschäftsführer, eine dezidierte, unterjährige Planungs-rechnung im Bereich der Finanz- und Erfolgswirtschaft. Als nächstes wählen wir entsprechende Finanzierungsprodukte aus, die sich aus Zuschüssen, Eigenmittel und Darlehen zusammensetzen können.

Wichtig ist auch hier die Mitarbeit des Unternehmens. Nur das Unternehmen trägt das Know how der inneren und äußeren Unternehmensumstände. Die rechtlichen Konsequenzen sowie die bereitgestellten Darlehens- und sonstigen, wesentlichen Verträge  haben wir zuvor mit unseren Netzwerkpartnern, bestehend aus Juristen, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, gründlich untersucht. Auch die Netzwerkpartner des Mandanten (Steuerberater, Rechts-anwälte) werden in die gemeinsamen Planungen ein-bezogen. Der Zeitraum für diesen Schritt kann je nach Komplexität bis zu zwei Wochen umfassen.

Im dritten Schritt begleiten wir unsere Mandanten zu den Gesprächen mit den Finanzierungsinstituten bei denen wir das konkrete und ausgearbeitete Vorhaben vorstellen. Das Konzept für die Hausbank erfolgt je nach Situation in kleinem Rahmen als Vorhab-Entwurf oder entsprechend als ausgearbeitete Präsentation.

In Fällen von Unternehmensbewertungen im Rahmen von Nachfolgeberatungen oder in Form von Sanierungsberatung werden die inhaltlichen Vorgaben des Instituts für Wirtschaftsprüfer (IDW) beachtet.

Auftragsbesprechung

Die Inhalte eines Beratungsvertrages sind von Juristen entworfen und je nach den Vorschlägen oder Vorraussetzungen des IDW, der KfW-Bank oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgestimmt.

Die Zeitplanung wird mit den Mandaten abgesprochen. Dabei ist uns Transparenz sehr wichtig. Der Mandant kann jederzeit die angefallenen Arbeitsstunden zur Honorargestaltung erfragen. Das ungefähre Beratungshonorar für den Auftrag wird im Vorfeld verhandelt wobei sich eine Verlängerung des Auftrages im Laufe der Beratungstätigkeit auf dieses individuell auswirken kann. Dies kann nur nach Abstimmung mit dem Mandaten und dessen Genehmigung geschehen.

Bei programmgebundenen Beratungen (z.B. KfW-Bank, Investitionsbank) sind die Beratungsdauer und somit auch das Honorar vor Beratungsbeginn genau festgesetzt.

Ein jederzeitiges Rücktrittsrecht steht beiden Vertragsparteien zu.

Feedback

Feedback erfolgt nach jedem Beratungsabschnitt während der laufenden Beratung. Wir sind bei der KfW-Bank als Berater gelistet. Ein Feedback seitens des Mandanten kann an uns über das  Online- Referenzsystem System der KfW-Bank, abgegeben werden. Negatives Feedback wird in unseren Beraterteams sofort individuell behandelt.

Nachbetreuung

Nach erfolgter Auftragsdurchführung betreuen wir den Mandanten weiterhin bei sich anschließenden Fragestellungen weiter. Die Kundenpflege erfolgt darüber hinaus über Mailingaktionen und Telefonkontakte. Häufig kommt es zu Folgeberatung, woraus langjährige Mandanten-Berater-Beziehungen entstehen.


Qualitätskontrolle

Abgleich zwischen geplantem Auftrag und dem Beratungsergebnis

Unser Beratungsziel ist die Zufriedenheit des Mandanten – auch wenn die Beratung nicht zu den gewünschten Erfolgen führen konnte. Wir wollen dass jeder Mandant mit unserer Beratung glücklich ist und zu gegebener Zeit wieder auf uns zurückkommt. Diesen Leitsatz tragen wir auch auf Ebene des Konzernverbundes weiter: Der Mandant soll den gesamten Konzern weiterempfehlen und ihn positiv in Erinnerung halten können.

Maßnahmenplanung und Umsetzung

Bei der Planung von Maßnahmen und deren Umsetzung steht uns der im Konzernverbund bestellte Datenschutzbeauftragte zur Verfügung. Aufgrund der relativ kleinen Unternehmensgröße können Qualitätsverbesserungen auf kurzem Wege diskutiert und schnell erfolgreich umgesetzt werden.

Treurat . Partner . Berater

T+P Niederlassungen

Kiel

Eckernförder Straße 212
24119 Kiel/Kronshagen
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