Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der
Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können unter bestimmten Voraussetzungen weitere Liquiditätshilfen erhalten. Das wurde mit der in der Anlage beigefügten Pressemitteilung aktuell bekannt gemacht.
Die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
ist durch das Bundeswirtschaftsministerium freigeschaltet worden.
Ab sofort können sich u.a. Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die für die Unternehmen die Anträge einreichen müssen, auf der Webseite registrieren. Nach erfolgter Registrierung können in den nächsten Tagen die Anträge für die betroffenen Unternehmen online gestellt werden.