Das Bundesinnenministerium hat heute ein Einreiseverbot für Saisonarbeitnehmer angeordnet.
Ab 25.03.2020, 17:00 Uhr, wird den Saisonarbeitnehmern im Rahmen der bestehenden Grenzkontrollen die Einreise verweigert. Diese Regelung gilt für die Einreise aus Drittstaaten, aus Großbritannien, für EU-Staaten wie Bulgarien und Rumänien, die nicht alle Schengen-Regeln vollumfänglich anwenden, sowie für Staaten wie Polen oder Österreich.
Der Deutsche Bauernverband hat mit der beigefügten Pressemitteilung hierzu Stellung genommen.