Liquiditätsengpässe / Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige

Besondere Unterstützungsmaßnahmen hat das Bundeskabinett für kleine Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind, auf den Weg gebracht. 

Diesen Unternehmen soll schnell und unbürokratisch geholfen werden. Zur Sicherstellung ihrer Liquidität erhalten sie eine Einmalzahlung (Zuschuss) für drei Monate – je nach Betriebsgröße in Höhe von bis zu 9.000 Euro (bis zu fünf Beschäftigte/Vollzeitäquivalente) bzw. bis zu 15.000 Euro (bis zu zehn Beschäftigte/Vollzeitäquivalente). 

Damit sollen insbesondere die wirtschaftliche Existenz der Antragsteller gesichert und akute Liquiditätsengpässe wegen laufender Betriebskosten überbrückt werden, zum Beispiel Mieten und Pachten, Kredite für Betriebsräume oder Leasingraten. 

Die Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige soll nach unserem Kenntnisstand über die Förderbanken der einzelnen Bundesländer kurzfristig beantragt und abgewickelt werden können.

 

Stand: | Coronakrise Spezial > Liquiditätsförderung

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