Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie für Beschäftigte und Unternehmen möglichst gering zu halten, sorgt die Bundesregierung dafür, dass Unternehmen, Selbständige und Freiberufler schnellstmöglich mit Liquidität versorgt werden. Dafür stellt die Bundesregierung in unbegrenzter Höhe verschiedene Kreditprogramme über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereit.
Die erste Phase des Hilfspakets steht ab sofort zur Verfügung. Im Auftrag der Bundesregierung stellt die KfW den Unternehmen Förderkredite bereit, die von Kreditinstituten an ihre Kunden weitergegeben werden. Die KfW übernimmt einen großen Teil der Haftung für diese Kredite. Dafür garantiert der Bund. Das erleichtert Banken, Sparkassen und anderen Finanzierungspartnern die Kreditvergabe. Um eine zügige Auszahlung zu erreichen soll eine Risikobewertung allein durch die Hausbank erfolgen.
Die verschiedenen Programme stellen sicher, dass Unternehmen unabhängig von ihrer Größe und ihrem Alter davon profitieren können: Freiberufler, Selbständige und kleine Unternehmen ebenso wie mittelständische und große Unternehmen.
Alle Unternehmen, die nicht mehr als 2 Milliarden Euro Umsatz im Jahr erwirtschaften, können einen KfW-Unternehmerkreditoder ERP-Gründerkredit beantragen. Der Unternehmerkredit richtet sich an etablierte Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren existieren, der Gründerkredit an jüngere Unternehmen, die noch keine fünf Jahre bestehen. Der Höchstbetrag für einen solchen Kredit liegt je Unternehmen (bzw. je Unternehmensgruppe) bei 200 Millionen Euro. Es werden für den Kredit verschiedene Laufzeiten von bis zu 5 Jahren angeboten. Mit diesem Kredit können Investitionen oder sogenannte Betriebsmittel finanziert werden. Unter Betriebsmitteln sind alle laufenden Kosten zu verstehen. Dazu gehören beispielsweise Miete und laufende Kosten für Büro- und Gewerberäume oder Personalkosten. Ist ein Unternehmen seit mindestens drei Jahren am Markt aktiv, kann die KfW 80 Prozent des Risikos übernehmen (sogenannte Haftungsfreistellung). Dafür garantiert der Bund.
Details zum KfW-Unternehmerkredit finden Sie auf der Website der KfW unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Unternehmen-erweitern-festigen/Finanzierungsangebote/KfW-Unternehmerkredit-Fremdkapital-(037-047)/
Weitere Informationen zum ERP-Gründerkredit sind bei der KfW hier abrufbar: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Gr%C3%BCnden-Nachfolgen/F%C3%B6rderprodukte/ERP-Gr%C3%BCnderkredit-Universell-(073_074_075_076)/
Alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 5 Milliarden Euro können einen KfW-Kredit für Wachstum in Anspruch nehmen. Der Höchstbetrag liegt bei 1 Million Euro. Mit dem Kredit können Investitionen oder Betriebsmittel finanziert werden. Die KfW bietet im Rahmen des Kreditprogramms künftig an, bis zu 70 Prozent des Risikos zu übernehmen.
Weitere Details zu diesem Programm finden Sie auf der Website der KfW unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Innovation/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Kredit-f%C3%BCr-Wachstum-(290)/
Beantragung
Betroffene Unternehmen, die ein Programm des Corona-Schutzschilds in Anspruch nehmen möchten, können dies über ihre Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner beantragen. Neben der eigenen Bank können dies Geschäftsbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Direktbanken, Bausparkassen, Versicherungen oder Finanzvermittler sein.
Wichtig: Die direkte Beantragung bei der KfW ist nicht möglich.
Ein Antrag läuft in vier Schritten:
- Finanzierungspartner finden
Kontakt mit der Hausbank oder anderem Finanzierungspartner aufnehmen und Termin vereinbaren. Bei der Suche nach einem Finanzierungspartner unterstützt auch die Website der KfW: www.kfw.de. - Kredit beantragen
Der Finanzierungspartner stellt für das Unternehmen den Kreditantrag bei der KfW. - Kreditantrag wird geprüft
Die KfW prüft alle Unterlagen und entscheidet über die Förderung. - Kreditvertrag abschließen und Liquidität erhalten
Das Unternehmen schließt beim Finanzierungspartner den Kreditvertrag ab, anschließend werden die Mittel bereitgestellt.
Hinweis:
Kredite helfen nicht immer weiter, weil sie wegen der Umsatzausfälle möglicherweise nicht zurückbezahlt werden können. Aus diesem Grund denkt die Bundesregierung nach unserem Kenntnisstand bereits darüber nach, wie bestimmte Unternehmen und Betriebe zusätzlich direkt gefördert werden können. Wenn also zum Beispiel Miete gezahlt werden muss für Geschäftsräume, die aber wegen des Coronavirus nicht geöffnet werden dürfen, dann wird es nötig sein, dass auch diese Situation unterstützt wird.