Ergänzend zu den umfassenden Unterstützungen für Unternehmen und Selbstständige, die derzeit von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beschlossen werden, ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, dass die Beitragszahlungen für die Sozialversicherungen von den gesetzlichen Krankenkassen vorübergehend gestundet werden.
Mit der beigefügten Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes werden die Voraussetzungen zur Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen konkretisiert. Unter anderem ist Voraussetzung, dass vorrangig die Entlastungsmöglichkeit des Kurzarbeitergeldes in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus sind vorrangig sonstige Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen zu nutzen, wie etwa die Fördermittel und Kredite, die unter der Federführung des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie als Schutzschirme vorgesehen sind. Die dadurch den Unternehmen zur Verfügung stehenden bzw. freiwerdenden Mittel sind nach entsprechender Gewährung auch für die Zahlungen der Sozialversicherungsbeiträge einschließlich der bis dahin gestundeten Beiträge zu verwenden.