Liquiditätsengpässe / Zuschüsse für Landwirtschaft?

Auch Unternehmen der landwirtschaftlichen Urproduktion sind grundsätzlich berechtigt, Anträge für Zuschüsse auf Corona-Bundes-Soforthilfen zu stellen. Es kommt diesbezüglich aktuell vermehrt die Frage auf, ob beispielsweise Milcherzeuger aufgrund der Entwicklungen der Milchpreise Anträge auf Zuschüsse stellen können.

Nach der allgemeinen Informationslage ist festzustellen, dass der Milchpreis unter „Druck“ steht. Einige Absatzmärkte sind derzeit von den Schließungen aufgrund der Corona-Pandemie betroffen. In einigen EU-Mitgliedstaaten soll es mittlerweile Appelle und Anreizsysteme zur Reduktion der Anlieferung geben. Manche Molkereien, die über eine breitere Produktpalette verfügen, stellen die Verarbeitung zum Teil auf länger haltbare, lagerfähige Milchprodukte und Handelsware um.

Um es mit den Worten der Bundesregierung zu beschreiben: Wir befinden uns in einer „dynamischen Lage“. Deshalb ist es mittlerweile auch nicht mehr auszuschließen, dass in Einzelfällen eine Antragstellung für landwirtschaftliche Betriebe möglich wäre. Hierbei sind natürlich immer die jeweiligen Voraussetzungen der Antragstellung und die in diesem Zusammenhang abzugebenden Erklärungen – insbesondere die Erklärungen zu den subventionserheblichen Tatsachen – im Blick zu behalten. 

Hinweis: 

Dieses soll keinen allgemeinen Aufruf zur Antragstellung für landwirtschaftliche Betriebe darstellen. Es kommt immer auf den jeweiligen Einzelfall an.

 

Stand: | Coronakrise Spezial > Förderung Landwirtschaft Liquiditätsförderung

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