Seit der Novellierung des KWKG vom 22.12.2016 muss im Zusammenhang mit Förderanträgen zum Erhalt einer KWK-Zuschlagszahlung für die Errichtung von Wärmenetzen und Wärmespeichern nachgewiesen werden, dass die beantragte Zuschlagszahlung für den wirtschaftlichen Betrieb erforderlich ist. Seit kurzem gibt hierzu das Arbeitsblatt AGFW FW 704 ein Verfahren vor, welches mit der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle abgestimmt ist.
Bei Fragen hierzu steht Ihnen Herr Billerbeck gerne zur Verfügung.