Bei Investitionen Förderung durch AFP beachten!

Das Agrarinvestitionsförderprogramm dient zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umweltschonenden, besonders tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft. Die Förderprogramme werden dabei von den einzelnen Bundesländern spezifiziert. Dabei werden Investitionen der Landwirte durch Zuschüsse der EU gefördert.

Niedersachsen:

Gefördert werden: Stallbauvorhaben mit besonders hohen Standards, Investitionen zur Verbesserung des Umwelt-, Klima- oder Verbraucherschutzes sowie Gülleausbringtechnik, Pflanzenschutzgeräte und Maschinen zur mechanischen Unkrautbekämpfung.

Die Antragsfrist des diesjährigen Verfahrens ist vom 14. bis 28. September.

Schleswig-Holstein:

In Schleswig-Holstein ist die Förderperiode für das Jahr 2017 bereits abgelaufen. Eine Förderung ist erneut im Jahr 2018 möglich. Allerdings besteht bis zum 31.10.2017 für landwirtschaftliche Betriebe die Möglichkeit der Förderung umweltfreundlicher Gülleausbringungstechnik (Fördersatz: 20 %).

Mecklenburg-Vorpommern:

Gefördert werden: Stallbauvorhaben und Modernisierungen mit besonders hohen Standards, Maschinen und Geräte in der Außenwirtschaft, die zu einer deutlichen Minderung von Emissionen bei der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern bzw. zu einer deutlichen Minderung von Umweltbelastungen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln führen.

Die Anträge sind bis zum 31. August jeden Jahres einzureichen.

Stand: | Agrar

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