Düngebilanzprogramm NP-Bilanz SH

Die act GmbH hat in Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftlichen Buchführungsverband, der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein und dem Bauernverband Schleswig-Holstein ein Programm zu Berechnung der NP-Bilanz entwickelt. Die Software dient zur Erstellung einer Feld-Stall-Bilanz, einer Stoffstrombilanz sowie diverserer betriebsindividueller Kennzahlen, beispielsweise Lagerraumbedarf für Wirtschaftsdünger.

Das Programm finden Sie zum Download auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer.

Jeder Betriebsinhaber in Schleswig-Holstein hat nach der aktuellen Düngeverordnung jährlich eine Feld-Stall-Bilanz für seinen Betrieb zu erstellen. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Betriebe, die weniger als 15 ha für den Nährstoffvergleich maßgebliche Fläche bewirtschaften; höchstens zwei Hektar Gemüse, Erdbeeren etc. anbauen; max. 750 kg N aus tierischem Wirtschaftsdünger aufweisen oder keinen Wirtschaftsdünger/ Gärreste von anderen Betrieben aufnehmen.

Die Düngebilanz ist jeweils bis zum 31. März des Folgejahres zu berechen. Die erste Düngebilanz für Betriebe mit Bezugsjahr Kalenderjahr (31.12.) oder ldw. Wirtschaftsjahr (30.06.) ist zum 31.03.2019 zu erstellen. Betriebe mit dem Weidewirtschaftsjahr (30.04.) haben eine Frist bis zum 31.03.2020.

 

 

Stand: | Agrar

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