Seit dem 1. Januar 2020 wird die Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) der Bundesregierung gespeist. Um die Anforderungen des Klimaschutzprogramms erfüllen zu können und die Wirkung für den Klimaschutz weiter zu verbessern, wird das Energieeffizienzprogramm inhaltlich neu aufgestellt. Das BMEL plant zu Beginn des zweiten Halbjahres 2020 eine neue Förderrichtlinie in Kraft zu setzen, um die Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 in der Landwirtschaft und im Gartenbau zu unterstützen. Aktuell können keine Anträge gestellt werden. Anträge die bis zum 28.02.2020 fristgerecht und vollständig bei der BLE eingegangen sind, werden nach der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Richtlinie weiterhin berücksichtigt. Kommen Sie gerne bereits jetzt auf uns zu, sollten Sie Interesse haben, Ihren Betrieb zukünftig energieeffizienter aufzustellen. Bei Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie können wir dann zeitnah reagieren und bereits jetzt das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.
Energieeffizienz in der Landwirtschaft
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