Aufgrund der Zustimmung des Europaparlaments zur genannten Regelung wird ein Verbot der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln auf Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) wahrscheinlich.
Damit wäre ab 2018 - also dem nächsten Antragsjahr - auch auf Leguminosen oder Untersaaten, die als ÖVF dienen, die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln untersagt.
Der Anbau von Eiweißpflanzen hat sich in Schleswig-Holstein seit 2013 fast vervierfacht und zeigt damit die größten Flächenveränderungen der Kulturen. Gründe dafür sind zum einen die Greeningprämie, zum anderen das Förderprogramm „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“. Um die vollständige Greeningprämie zu erhalten, sind mindestens 5 % der Bruttoackerfläche als ÖVF auszuweisen. Dabei werden Leguminosen, die als ÖVF genutzt werden, mit einem Faktor von 0,7 angerechnet. Zukünftig dürften dann diese Flächen nicht mehr mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden.
Gleichzeitig sollen aber Vereinfachungen im Bereich des Greening geschaffen werden, beispielsweise die Streichung des vorgegebenen Aussaattermins für Zwischenfrüchte.
Die endgültige Entscheidung wird in den nächsten Wochen durch die Kommission getroffen.