Das Programm ist auf 4 Jahre befristet (bis 31. Dezember 2024).
Das Programm sieht einen Zuschuss in Höhe von bis zu 40 % der Investitionssumme vor, der mit einem zinsgünstigen Förderdarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank zur Finanzierung des Restbetrags kombiniert wird. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die Rentenbank, die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum, mit der Programmumsetzung beauftragt.
„Der Bund setzt gezielt Anreize für eine zukunftsgerichtete, nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft. Wir freuen uns, zur Umsetzung unsere etablierte Förderinfrastruktur bereitstellen zu können. Die Kombination aus Zuschuss und zinsgünstigem Programmkredit ist ein attraktives Paket“, so Dr. Horst Reinhardt, Sprecher des Vorstands der Rentenbank.
Informationen zum Programm:
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in umwelt- und ressourcenschonende Technik, beispielsweise Maschinen und Geräte zur exakten Wirtschaftsdünger- und Pflanzenschutzmittelausbringung sowie zur mechanischen Unkrautbekämpfung. Förderfähig sind außerdem bauliche Anlagen zur emissionsarmen Lagerung von Wirtschaftsdüngern und zur Gülleseparation. Alle förderfähigen Geräte und Anlagen sind in einer Positivliste enthalten, die im Internet abrufbar ist.
Wer wird gefördert?
Das Angebot richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen sowie gewerbliche Maschinenringe.
Wie werden Zuschuss und Darlehen beantragt?
Der Zuschuss wird ausschließlich in Kombination mit einem Programmkredit der Rentenbank vergeben. Ab dem 11. Januar 2021 können Zuschussanträge nur online bei der Rentenbank erstellt werden. Anschließend muss der Antragsteller den fertiggestellten und unterschriebenen Zuschussantrag bei seiner Hausbank vorlegen, die dann die Gesamtfinanzierung über einen Programmkredit der Rentenbank sicherstellt. Die Bereitschaft der Hausbank dazu sollte der Antragsteller bereits vor der Erstellung des Zuschussantrags einholen. Ein Zuschussantrag gilt als eingegangen, wenn die Hausbank ihn zusammen mit dem Darlehensantrag bei der Rentenbank eingereicht hat.
Erst nachdem der Antragsteller einen Zuwendungsbescheid von der Rentenbank erhalten hat, kann er mit seinem Investitionsvorhaben beginnen.
Wann startet das Programm?
Das Programm startet am 11. Januar 2021. Vorher können keine Anträge auf Förderung gestellt werden.
Weitere Infos finden Sie auf der Seite der Rentenbank.
Bei einer Antragsstellung ab dem 11.01.2021 unterstützen wir als T+P natürlich gerne.