Antragssteller auf Milchsonderbeihilfe müssen unaufgefordert bis zum 14. Juni 2017 die Nachweise über die Nichtsteigerung ihrer Ablieferungsmenge der Monate Februar bis April bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einreichen.
Um die Milchsonderbeihilfe zu erhalten, darf die Ablieferungsmenge des Zeitraumes Februar, März, April 2017 nicht größer sein als die des Zeitraumes Februar bis April 2016. Auch eine Überlieferung muss der BLE mitgeteilt werden.
Insgesamt hatten 23.862 Landwirte (ca. 30 % der Milcherzeuger) im Januar einen Antrag auf die Milchsonderbeihilfe gestellt.
Bei Fragen zur Nachweiserbringung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.